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   BVerwG, 15.02.1982 - 4 CB 8.82   

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https://dejure.org/1982,2725
BVerwG, 15.02.1982 - 4 CB 8.82 (https://dejure.org/1982,2725)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1982 - 4 CB 8.82 (https://dejure.org/1982,2725)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1982 - 4 CB 8.82 (https://dejure.org/1982,2725)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1982 - 4 CB 8.82
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, weil der Fall mangels Revisibilität der von der Beschwerde angesprochenen Frage keinen Anlaß zur revisionsgerichtlichen Klärung einer grundsätzlichen Rechtsfrage gibt (vgl. dazu BVerwGE 13, 90 ff.):.
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 44.76

    Gewaltenteilungsprinzip - Erfordernis der Bestimmtheit - Veröffentlichung von

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1982 - 4 CB 8.82
    Dieser Erkenntnis steht nicht das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1978 - BVerwG 7 C 44.76 - (DVBl. 1978, 536 f.) entgegen, das die Beschwerde unter dem Gesichtspunkt der Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) anführt: Daß es nach dieser Entscheidung "rechtsstaatlich unbedenklich" ist, "die Ungültigkeit eines Teils einer Satzungsbestimmung dann nicht auf die gesamte Regelung mit der Folge der Gesamtnichtigkeit durchschlagen zu lassen, wenn die Restbestimmung auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleibt (Grundsatz der Teilbarkeit) und mit Sicherheit anzunehmen ist, daß sie auch ohne diesen erlassen worden wäre (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers)", bestätigt das soeben Ausgeführte, bedeutet aber nicht, daß es generell rechtsstaatlich bedenklich und deshalb unzulässig wäre, die Ungültigkeit eines Satzungsteils auf andere Vorschriften der Regelung durchschlagen zu lassen, insbesondere dann, wenn - nach Inhalt und Zweck der jeweiligen Satzung - die anderen Vorschriften ohne den nichtigen Teil nicht sinnvoll wären.
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 4 N 70/03

    Unwirksamkeit einer Fernwärmeversorgungssatzung, die keine Ausnahmen vom

    dd) Die Unwirksamkeit der Befreiungsregelungen hat die Unwirksamkeit der Regelung über den Benutzungszwang und somit der SFW insgesamt zur Folge, denn es handelt sich dabei um einen wesentlichen Bestandteil der Satzung, ohne den die Satzung im Übrigen nicht vollständig wäre (vgl. Uckel/Hauth/Hoffmann, a. a. O., Anm. 7.1 zu § 21 ThürKO; SächsOVG, Urteil vom 03.06.2003, a. a. O.; VGH BW, Urteil vom 11.11.1981 - 3 S 1742/81 - BVerwG, Urteil vom 15.02.1982 - 4 CB 8.82 - zur Teilbarkeit von Satzungsbestimmungen und zur Folge unwirksamer Einzelregelungen auf das Satzungsgefüge auch das Senatsurteil vom 18.12.2000 - 4 N 472/00 - ThürVGRspr. 2001, 77 = ThürVBl. 2001, 131 = LKV 2001, 415).
  • VG Freiburg, 16.06.2021 - 1 K 5140/18

    Befreiungsmöglichkeit vom Anschluss- und Benutzungszwang an die

    Die unter I. im Einzelnen begründete Unwirksamkeit der Befreiungsregelungen hat die Unwirksamkeit der Regelung über den Benutzungszwang und somit der Fernwärmesatzung insgesamt zur Folge, denn es handelt sich dabei um einen wesentlichen Bestandteil der Satzung, ohne den die Satzung im Übrigen nicht vollständig wäre (vgl. Thüringer OVG, Urteil vom 24.09.2007 a.a.O. Rn. 55 mit Verweis auf: Sächsisches OVG, Urteil vom 03.06.2003 - 4 D 373/99 - juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.1981 - 3 S 1742/81 - BVerwG, Urteil vom 15.02.1982 - 4 CB 8.82 -).
  • OVG Sachsen, 07.09.2005 - 1 B 300/03

    Gestaltungssatzung, Bestimmtheit, Geltungsbereich, Denkmalschutz, Holzfenster,

    Voraussetzung hierfür ist eine Teilbarkeit der Satzungsregelungen und ein anzunehmender Wille des Satzungsgebers, die Satzung auch ohne die Regelung in § 2 der Satzung zu erlassen (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 1.8.2001 - 4 B 23/01 -, NVwZ 2002, 205; Beschl. v. 4.1.1994 - 4 NB 30/93 -, Beschl. v. 15.2.1982 - 4 CB 8/82 -, zit. nach Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2010 - 14a A 1400/10

    Begründetheit einer Berufung aufgrund von Zweifeln an der einem Steuerbescheid

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1982 4 CB 8.82 -, Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 40.
  • VG Frankfurt/Main, 24.04.2008 - 1 E 2464/07

    Zur Gesamtgröße der einem Skontroführer zuzuteilenden Skontrengruppen

    Es ist nämlich davon auszugehen, dass der Börsenrat auch bei Wegfall des Gewichtungskriteriums die Verteilungsregelung im Übrigen in seinen Willen aufgenommen hat, weil dies der Rechtslage entspricht, die das Gericht in seinem Beschluss vom 05.03.2007 (- 1 G 5756/06 -, ZBB 2007, 285) skizziert hat und an der sich der Satzungsgeber erklärtermaßen orientieren wollte (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Januar 1978 - 7 C 44.76 -, DVBl. 1978, 536 f.; Beschl v. 15.02.1982 - 4 CB 8/82 -, Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 40; Urt. v. 17.02.2005 - 7 CN 6/04 -, NVwZ 2005, 695).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.1993 - 3 C 10/88

    Ermächtigung; Verordnung; Analogie

    Die Nichtigkeit, eines Teils einer gesetzlichen Regelung bewirkt zwar nicht die Nichtigkeit der gesamten Regelung, wenn ihre übrigen Bestimmungen auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll angewandt werden können und obendrein mit Sicherheit anzunehmen ist, daß sie auch ohne den nichtigen Teil erlassen worden wären (BVerwG, Urt. v. 27.1.1978 - BVerwG 7 C 44.76 - Buchholz 401.69 Wohnungsbauabgaben Nr. 4; Beschl, v. 15.2.1982 - BVerwG 4 CB 8.82 - Buchholz 415.1 Allg. KommR. Nr. 40; Urt. d. Sen. v. 28.10.1982 - 3 OVG A 152/79 - st. Rspr. d. Sen.).
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